5. 30:6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
6. 30:7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
7. 30:8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.