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4. Mose 15:27-31 Lutherbibel 1912 (L12)

27. Wenn aber eine Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine jährige Ziege zum Sündopfer bringen.

28. Und der Priester soll versöhnen solche Seele, die aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN, daß er sie versöhne und ihr vergeben werde.

29. Und es soll ein Gesetz sein für die, so ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt.

30. Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den HERRN geschmäht. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk;

31. denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot lassen fahren. Ja, sie soll ausgerottet werden; die Schuld sei ihr.

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