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3. Mose 25:12-16 Lutherbibel 1912 (L12)

12. denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

13. Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14. Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

15. sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.

16. Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen.

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