11. nämlich die Wohnung mit ihrer Hütte und Decke, Haken, Brettern, Riegeln, Säulen und Füßen;
12. die Lade mit ihren Stangen, den Gnadenstuhl und Vorhang;
13. den Tisch mit seinen Stangen und allem seinem Geräte und die Schaubrote;
14. den Leuchter, zu leuchten, und sein Gerät und seine Lampen und das Öl zum Licht;
15. den Räucheraltar mit seinen Stangen, die Salbe und Spezerei zum Räuchwerk; das Tuch vor der Wohnung Tür;
16. den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, Stangen und allem seinem Geräte; das Handfaß mit seinem Fuße;