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2. Mose 22:11-26 Lutherbibel 1912 (L12)

11. 22:10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

12. 22:11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

13. 22:12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14. 22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15. 22:14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

16. 22:15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17. 22:16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18. 22:17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19. 22:18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.

20. 22:19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.

21. 22:20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22. 22:21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.

23. 22:22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24. 22:23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25. 22:24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.

26. 22:25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;

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