11. 22:10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.
12. 22:11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
13. 22:12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
14. 22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
15. 22:14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
16. 22:15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
17. 22:16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
18. 22:17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
19. 22:18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
20. 22:19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.
21. 22:20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
22. 22:21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.