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Hesekiel 48:21-22-30-35 Hoffnung für Alle (HFA)

21-22. Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12, 5 Kilometer breit — genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet Judas im Norden und dem Grundbesitz Benjamins im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen.

23-27. Daran schließen sich in südlicher Richtung — jeweils von der Westgrenze bis zur Ostgrenze — die Gebiete der Stämme Benjamin, Simeon, Issaschar, Sebulon und Gad an.

28. Südlich des Grundbesitzes von Gad verläuft die Grenze Israels von Tamar zu den Quellen von Meribat-Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet.

29. Teilt den einzelnen Stämmen ihr Gebiet durch das Los zu. Sie sollen es für immer besitzen und an ihre Nachkommen weitervererben. Ich, der Herr, will es so.«

30-35. »Rings um Jerusalem verläuft eine Mauer, sie ist auf jeder Seite 2, 25 Kilometer lang und hat einen Gesamtumfang von 9 Kilometern. In die Stadt führen zwölf Tore, die nach den Stämmen Israels benannt sind. Auf jeder Seite gibt es drei Tore: nach Norden das Ruben-Tor, das Juda-Tor und das Levi-Tor, nach Osten das Josef-Tor, das Benjamin-Tor und das Dan-Tor, nach Süden das Simeon-Tor, das Issaschar-Tor und das Sebulon-Tor und nach Westen das Gad-Tor, das Asser-Tor und das Naftali-Tor.Von nun an soll die Stadt den Namen tragen: ›Hier wohnt der Herr.‹«

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