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Hesekiel 46:7-21 Hoffnung für Alle (HFA)

7. Zusätzlich zu dem jungen Stier und dem Schafbock soll er mir als Speiseopfer jeweils zwölf Kilogramm Mehl und vier Liter Öl darbringen; bei den Lämmern kann er selbst bestimmen, wie viel er dazugibt.

8. Der Herrscher soll das Torgebäude durch die Vorhalle betreten und es auf demselben Weg wieder verlassen.

9. An den Festtagen sollen die Israeliten in den äußeren Tempelvorhof kommen, um mich, den Herrn, anzubeten. Niemand darf durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist. Alle müssen durch das gegenüberliegende Tor den Vorhof verlassen. Wer durchs Nordtor hineinkam, muss durchs Südtor wieder hinaus; und wer durchs Südtor den Vorhof betrat, soll ihn durchs Nordtor verlassen.

10. Der Herrscher muss gemeinsam mit den Israeliten in den äußeren Vorhof kommen und auch zusammen mit ihnen wieder hinausgehen.

11. An den Festtagen und während der großen Feste des Jahres sollen zusätzlich zu dem Stier und dem Schafbock je zwölf Kilogramm Mehl und vier Liter Öl als Speiseopfer dargebracht werden. Bei den Lämmern kann der Herrscher so viel dazugeben, wie er möchte.

12. Wenn er mir ein freiwilliges Opfer darbringen will — ein Brand- oder Dankopfer —, dann soll das Osttor zum inneren Vorhof für ihn geöffnet werden. Er kann ins Torgebäude hineingehen und die Opfer dann auf dieselbe Art und Weise darbringen lassen wie am Sabbat. Anschließend muss er das Torgebäude wieder verlassen, und man soll es hinter ihm verschließen.

13. Jeden Morgen sollen die Israeliten ein Lamm für mich verbrennen, das ein Jahr alt ist und keinerlei Fehler hat.

14. Dazu kommt ein Speiseopfer: zwei Kilogramm Mehl und gut ein Liter Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung für das Speiseopfer, das mir, dem Herrn, dargebracht wird, bleibt für immer gültig.

15. Jeden Morgen sollen das Lamm, das Mehl und das Öl für mich verbrannt werden.«

16. »Ich, der Herr, sage: Wenn der Herrscher Israels seinen Söhnen ein Stück Land von seinem Grund und Boden überlässt, dann ist es von da an ihr Erbbesitz.

17. Gibt er aber einem seiner Untergebenen ein Stück Land, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr. Dann fällt es wieder an den Herrscher zurück. Nur seine Söhne dürfen für immer behalten, was er ihnen gegeben hat. So bleibt der Grundbesitz in der Familie.

18. Der Herrscher darf aber kein Land für sich beanspruchen, das den Israeliten gehört. Das Volk soll nicht von seinem Grund und Boden vertrieben werden. Nur was er selbst besitzt, darf er seinen Söhnen vererben. Denn mein Volk darf nicht von seinem eigenen Land verdrängt werden.«

19. Der Mann, der mich bisher geführt hatte, brachte mich zu dem Gang, der seitlich vom Nordtor des inneren Vorhofs begann. Wir gingen westwärts und kamen in das nördlich gelegene Gebäude mit den heiligen Priesterräumen. Ganz hinten, an der Außenmauer des Tempelbezirks, gab es einen besonderen Raum.

20. Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das sie als Anteil am Sünd- und Schuldopfer bekommen. Hier backen sie auch Brot aus dem Mehl für das Speiseopfer. Nichts von dem, was für die Opfer bestimmt war, darf übrig bleiben und in den äußeren Vorhof hinausgebracht werden. Denn das Volk soll nicht mit den heiligen Opfergaben in Berührung kommen.«

21. Danach ging der Mann wieder mit mir in den äußeren Vorhof und führte mich nacheinander zu den vier Ecken der äußeren Tempelmauer. In jeder gab es einen abgegrenzten Bereich,

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