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4. Mose 5:20-31 Hoffnung für Alle (HFA)

20. Aber wenn du Schuld auf dich geladen und als verheiratete Frau mit einem anderen Mann geschlafen hast,

21-22. dann soll der Herr dich unfruchtbar machen und deinen Unterleib anschwellen lassen! Dieses fluchbringende Wasser wird in deine Eingeweide eindringen. Es wird dich unfruchtbar machen und deinen Bauch aufblähen. Mit Schrecken und Abscheu werden die Leute auf dich zeigen!‹ So warnt der Priester die Frau vor der drohenden Strafe. Und die Frau soll antworten: ›Ja, so soll es sein!‹

23. Dann schreibt der Priester den Fluch auf ein Blatt und taucht es in das Wasser, bis die Schrift sich auflöst.

24. Dieses Wasser muss die Frau später trinken, damit es in ihren Körper gelangt und der Fluch sie treffen kann.

25. Vorher nimmt der Priester das Eifersuchtsopfer aus ihren Händen. Er schwingt es vor dem heiligen Zelt hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem Herrn, gehören soll; dann geht er damit zum Altar.

26. Hier lässt er eine Hand voll Mehl in Rauch aufgehen. Schließlich gibt er der Frau das Wasser zu trinken.

27. Wenn sie schuldig ist und ihrem Mann untreu war, wird sie schwer erkranken. Das Wasser wird sie unfruchtbar machen und ihren Unterleib aufblähen. Voller Schrecken und Abscheu werden die Leute sich von ihr fern halten.

28. Hat die Frau aber keine Schuld auf sich geladen, dann wird das Fluchwasser ihr nicht schaden, und sie wird weiter Kinder bekommen können.

29-30. Dieses Gesetz gilt für den Fall, dass ein Mann seine Frau des Ehebruchs verdächtigt. Wenn ihn die Eifersucht packt und er glaubt, dass seine Frau sich schuldig gemacht hat und ihm untreu geworden ist, soll er sie zum Heiligtum bringen. Dann soll der Priester alles so ausführen, wie dieses Gesetz es vorschreibt.

31. Den Mann trifft in einem solchen Fall keine Schuld. Hat aber die Frau tatsächlich die Ehe gebrochen, muss sie die Folgen tragen.«

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