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4. Mose 35:25-34 Hoffnung für Alle (HFA)

25. Ist der Angeklagte unschuldig, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist.

26. Wenn der Totschläger aber die Stadt verlässt, in die er geflohen ist, verliert er seinen Schutz.

27. Trifft der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt an, darf er ihn töten, ohne sich schuldig zu machen.

28. Denn der Totschläger soll bis zum Tod des Hohenpriesters an seinem Zufluchtsort bleiben. Erst danach kann er nach Hause zurückkehren.

29. Dieses Gesetz gilt für euch und eure Nachkommen überall, wo ihr lebt.

30. Ein Mörder muss zum Tod verurteilt werden, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Eine einzelne Zeugenaussage reicht dazu nicht aus.

31. Ein Mörder kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Geld von ihm annehmen, sondern müsst ihn auf jeden Fall töten.

32. Nehmt auch kein Geld von einem Totschläger an! Er darf sich nicht das Recht erkaufen, seine Zufluchtsstadt zu verlassen und nach Hause zurückzukehren, bevor der Hohepriester gestorben ist.

33. Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen. Entweiht wird es, wenn jemand darin einen Menschen tötet. Es kann nur dadurch wieder rein werden, dass der Mörder selbst sein Leben lässt.

34. Euer Land soll rein sein, denn ich, der Herr, wohne mitten unter euch Israeliten!«

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