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4. Mose 15:6-17 Hoffnung für Alle (HFA)

6. Wer einen Schafbock opfert, soll zweieinhalb Kilogramm Mehl dazutun, vermengt mit anderthalb Litern Öl.

7. Und als Trankopfer soll er eineinhalb Liter Wein geben. Dann wird sein Opfer mir gefallen.

8-10. Wenn jemand von euch ein Rind darbringt, soll er ein Trankopfer von zwei Litern Wein dazugeben und ein Speiseopfer von vier Kilogramm Mehl, das mit zwei Litern Öl vermengt ist. So gefällt mir seine Gabe. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob er das Rind als Brand- oder Schlachtopfer darbringt und ob er damit ein Gelübde erfüllt oder ein Dankopferfest feiert.

11. Dies alles sollt ihr jedes Mal tun, wenn ihr ein Rind, einen Schafbock, ein Schaf oder eine Ziege opfert.

12. Bringt ihr mehrere Tiere dar, dann gehören zu jedem Tier die entsprechenden Speise- und Trankopfer.

13. Diese Vorschriften soll jeder Israelit beachten, der mir zu Ehren ein Feueropfer darbringt.

14. Auch die Ausländer, die unter euch leben oder bei euch zu Gast sind, sollen sich daran halten, wenn sie mir ein Tier opfern.

15. Für alle, die im Land Kanaan leben — ob Einheimische oder Ausländer —, sollen die gleichen Gesetze gelten. Denn vor mir sind alle Menschen gleich. Dies gilt für alle Zeiten und für alle eure Nachkommen.

16. Ausländer, die bei euch leben, haben dieselben Rechte und Pflichten wie ihr selbst.«

17. Der Herr befahl Mose:

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