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3. Mose 7:11-17 Hoffnung für Alle (HFA)

11. »Dieses Gesetz gilt für das Dankopfer, das jemand mir, dem Herrn, darbringt:

12. Ist es ein Dankopfer, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie feines Mehl, ebenfalls mit Öl vermengt.

13. Dazu kommen noch Brotkuchen aus Sauerteig.

14. Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil zurückhalten, ihn mir, dem Herrn, weihen und dann dem Priester geben. Ihm soll es gehören. Der Priester sprengt das Blut des Opfertieres an den Altar.

15. Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

16. Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden.

17. Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden.

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