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3. Mose 7:1-9 Hoffnung für Alle (HFA)

1. »Dieses Gesetz gilt für das besonders heilige Schuldopfer:

2. Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt.

3. Alles Fett muss mir, dem Herrn, dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden,

4. die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt und an den Lenden sitzt, sowie das Fettstück an der Leber. Dieses Fett soll bei den Nieren abgetrennt werden.

5. Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den Herrn.

6. Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.

7. Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester bringt das Opfer dar, um die Schuld zu sühnen. Ihm gehört das Fleisch.

8. Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt.

9. Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt.

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