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3. Mose 5:11-20 Hoffnung für Alle (HFA)

11. Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Mehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer.

12. Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Hand voll als meinen Anteil und verbrennt ihn mit den anderen Opfern auf dem Altar. Auch dies ist ein Sündopfer.

13. So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«

14. Der Herr sprach zu Mose:

15. »Wenn jemand ohne Absicht versäumt, die Abgaben für das Heiligtum zu entrichten, dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer darbringen. Das Opfertier muss einen angemessenen Wert haben. Als Maßstab gelten Silberstücke, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt.

16. Der Schuldige muss erstatten, was er dem Heiligtum vorenthalten hat. Außerdem soll er ein Fünftel des Wertes zusätzlich bezahlen und alles dem Priester geben. Dieser bringt den Schafbock als Schuldopfer dar und versöhnt den Schuldigen mit mir, dem Herrn; dann werde ich ihm vergeben.

17. Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, so ist er doch schuldig und muss sich für seine Schuld verantworten.

18. Er soll einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. Dann soll der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, versöhnen, und ich werde ihm vergeben, was er unabsichtlich getan hat.

19. Dies ist ein Schuldopfer für jemanden, der an mir schuldig geworden ist.«

20. Der Herr sprach zu Mose:

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