Kapitel

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Altes Testament

Neues Testament

3. Mose 5 Hoffnung für Alle (HFA)

Besondere Bestimmungen für das Sündopfer

1. »Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt:Jemand hört, wie ein Verbrecher verflucht wird, und er meldet sich nicht als Zeuge, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;

2. jemand berührt unbeabsichtigt den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und verunreinigt sich so vor mir, dem Herrn;

3. jemand bemerkt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist;

4. jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus — so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt —, ganz gleich, ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte.

5. In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen.

6. Dann soll er ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn mit mir, dem Herrn, versöhnen.

7. Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.

8. Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne den Kopf abzutrennen.

9. Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer.

10. Die zweite Taube bringt er als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, versöhnen, und ich werde ihm vergeben.

11. Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Mehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer.

12. Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Hand voll als meinen Anteil und verbrennt ihn mit den anderen Opfern auf dem Altar. Auch dies ist ein Sündopfer.

13. So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«

Das Schuldopfer

14. Der Herr sprach zu Mose:

15. »Wenn jemand ohne Absicht versäumt, die Abgaben für das Heiligtum zu entrichten, dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer darbringen. Das Opfertier muss einen angemessenen Wert haben. Als Maßstab gelten Silberstücke, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt.

16. Der Schuldige muss erstatten, was er dem Heiligtum vorenthalten hat. Außerdem soll er ein Fünftel des Wertes zusätzlich bezahlen und alles dem Priester geben. Dieser bringt den Schafbock als Schuldopfer dar und versöhnt den Schuldigen mit mir, dem Herrn; dann werde ich ihm vergeben.

17. Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, so ist er doch schuldig und muss sich für seine Schuld verantworten.

18. Er soll einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. Dann soll der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, versöhnen, und ich werde ihm vergeben, was er unabsichtlich getan hat.

19. Dies ist ein Schuldopfer für jemanden, der an mir schuldig geworden ist.«

20. Der Herr sprach zu Mose:

21. »Jeder, der einem anderen Israeliten Schaden zufügt, sündigt gegen mich, den Herrn. Wer etwas als seinen Besitz beansprucht, was ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, wer einen anderen beraubt oder ihn durch Erpressung zwingt, ihm sein Eigentum zu überlassen,

22. wer etwas findet und es unrechtmäßig behält oder wer einen Meineid schwört, um seine Lügen glaubhaft zu machen, der lädt Schuld auf sich.

23. Wenn einer auf solche Weise sündigt, muss er alles zurückgeben: was er geraubt oder durch Erpressung gewonnen hat, was ihm anvertraut wurde, was er gefunden hat

24. oder was er durch einen Meineid an sich gebracht hat. Alles muss er vollständig erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. An dem Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, soll er alles dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben.

25. Als Schuldopfer für mich, den Herrn, bringt er dem Priester einen fehlerlosen Schafbock. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll.

26. Der Priester versöhnt den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ihm wird alles vergeben, was er getan hat.«