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3. Mose 27:23-34 Hoffnung für Alle (HFA)

23. berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den Herrn.

24. Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte.

25. Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm.

26. Das erstgeborene Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört.

27. Die erstgeborenen Jungen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an jemand anders verkauft werden.

28. Hat jemand nun etwas von seinem Besitz unwiderruflich mir, dem Herrn, geweiht, ganz gleich, ob Mensch, Tier oder Land, darf er nichts davon zurückerwerben oder an einen anderen verkaufen. Alles, was mir unwiderruflich geweiht wurde, ist besonders heilig.

29. Werden mir Kriegsgefangene oder Verbrecher mit einem heiligen Bann übereignet, dann kann niemand sie loskaufen. Sie müssen getötet werden!

30. Ein Zehntel jeder Ernte vom Getreide und von allen Früchten gehört mir, dem Herrn, und ist heilig.

31. Will jemand den zehnten Teil seines Ertrags zurückkaufen, muss er zum festgesetzten Preis noch ein Fünftel dazugeben.

32. Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört mir jedes zehnte Tier. Wenn die Tiere abgezählt werden,

33. darf der Hirte sie nicht so vorbeiziehen lassen, dass nur die schwachen ausgewählt werden. Er darf auch kein gesundes gegen ein krankes austauschen. Sonst gehören beide Tiere mir, dem Herrn.«

34. Diese Gebote hat der Herr den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben.

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