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3. Mose 13:52-59 Hoffnung für Alle (HFA)

52. und muss verbrannt werden. Weil der Schimmel sich immer weiter ausbreiten würde, muss das betreffende Kleidungsstück restlos beseitigt werden, ganz gleich, ob es aus Wolle, Leinen oder Leder gemacht ist.

53. Stellt der Priester aber fest, dass der Schimmelfleck nicht größer geworden ist,

54. ordnet er an, dass man das Kleidungsstück wäscht und weitere sieben Tage einschließt.

55. Sieht der Priester nach dieser Zeit, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, ist das Kleidungsstück unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Außenseite oder die Innenseite befallen ist.

56. Bemerkt der Priester aber, dass die Stelle durch das Waschen blass geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.

57. Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muss das Kleidungsstück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen.

58. Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man die Kleidung noch einmal. Danach ist sie rein.

59. Dies ist das Gesetz über Schimmelbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieses Gesetzes soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.«

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