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3. Mose 13:26-33 Hoffnung für Alle (HFA)

26. Bemerkt der Priester aber keine weißen Haare im Bereich des Flecks und auch keine Vertiefung oder Verfärbung der Haut, dann soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.

27. Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Fleck ausgebreitet hat, muss er den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.

28. Wenn aber der Fleck nicht größer wird und die Haut wieder die normale Farbe angenommen hat, ist es nur die Narbe der Brandwunde. Darum erklärt der Priester ihn für rein.

29. Bekommt jemand auf der Kopfhaut oder auf der Haut unter dem Bart einen Ausschlag,

30. soll der Priester die Stelle untersuchen. Sieht er eine Vertiefung der Haut mit schütterem, gelblichem Haar, erklärt er ihn für unrein. Es handelt sich um Aussatz an Kopf oder Kinn.

31. Stellt der Priester fest, dass die befallene Stelle nicht tiefer liegt als die umliegende Haut, die Haare sich aber trotzdem verfärbt haben, soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.

32. Sieht der Priester am siebten Tag, dass der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat, kein gelbliches Haar dort zu finden ist und die Stelle auch nicht tiefer liegt,

33. dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort.

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