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2. Mose 21:7-18 Hoffnung für Alle (HFA)

7. Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave.

8. Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.

9. Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.

10. Wenn er nach ihr noch eine zweite Frau heiratet, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und darf den ehelichen Verkehr nicht verweigern.

11. Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

12. »Wer einen Menschen vorsätzlich so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden.

13. Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern es geschah durch einen Zufall, den ich, der Herr, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde.

14. Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.

15. Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.

16. Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich, ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.

17. Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, soll sterben.«

18. »Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden.

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