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2. Mose 21:11-26 Hoffnung für Alle (HFA)

11. Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

12. »Wer einen Menschen vorsätzlich so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden.

13. Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern es geschah durch einen Zufall, den ich, der Herr, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde.

14. Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.

15. Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.

16. Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich, ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.

17. Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, soll sterben.«

18. »Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden.

19. Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber gesund pflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.

20-21. Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer bestraft werden. Bleibt der Sklave aber noch ein bis zwei Tage am Leben, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Verlust seines Eigentums ist Strafe genug. Dasselbe gilt für Sklavinnen.

22. Wenn sich Männer streiten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst nichts weiter erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.

23. Wenn die Frau aber noch weiteren Schaden erleidet, dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben,

24. Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25. Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26. Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen.

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