23. und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;
24. und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.
25. Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.
26. Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,