Altes Testament

Neues Testament

2. Mose 21:10-15 Elberfelder 1905 (ELB)

10. Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11. Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12. Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13. hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14. Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15. Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 2. Mose 21