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Hebräer 9:16-27 Elberfelder 1871 (ELB71)

16. (denn wo ein Testament ist, da muß notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat.

17. Denn ein Testament ist gültig, wenn der Tod eingetreten ist, weil es niemals Kraft hat, solange der lebt, der das Testament gemacht hat;)

18. daher ist auch der erste Bund nicht ohne Blut eingeweiht worden.

19. Denn als jedes Gebot nach dem Gesetz von Moses zu dem ganzen Volke geredet war, nahm er das Blut der Kälber und Böcke mit Wasser und Purpurwolle und Ysop und besprengte sowohl das Buch selbst als auch das ganze Volk,

20. und sprach: "Dies ist das Blut des Bundes, den Gott für euch geboten hat".

21. Und auch die Hütte und alle Gefäße des Dienstes besprengte er gleicherweise mit dem Blute;

22. und fast alle Dinge werden mit Blut gereinigt nach dem Gesetz, und ohne Blutvergießung ist keine Vergebung.

23. Es war nun nötig, daß die Abbilder der Dinge in den Himmeln hierdurch gereinigt wurden, die himmlischen Dinge selbst aber durch bessere Schlachtopfer als diese.

24. Denn der Christus ist nicht eingegangen in das mit Händen gemachte Heiligtum, ein Gegenbild des wahrhaftigen, sondern in den Himmel selbst, um jetzt vor dem Angesicht Gottes für uns zu erscheinen;

25. auch nicht, auf daß er sich selbst oftmals opferte, wie der Hohepriester alljährlich in das Heiligtum hineingeht mit fremdem Blut;

26. sonst hätte er oftmals leiden müssen von Grundlegung der Welt an; jetzt aber ist er einmal in der Vollendung der Zeitalter geoffenbart worden zur Abschaffung der Sünde durch sein Opfer.

27. Und ebenso wie es den Menschen gesetzt ist, einmal zu sterben, danach aber das Gericht,

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