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1. Timotheus 5:8-25 Elberfelder 1871 (ELB71)

8. Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.

9. Eine Witwe werde verzeichnet, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib war,

10. ein Zeugnis hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hülfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.

11. Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum,

12. so wollen sie heiraten und fallen dem Urteil anheim, weil sie den ersten Glauben verworfen haben.

13. Zugleich aber lernen sie auch müßig zu sein, umherlaufend in den Häusern; nicht allein aber müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, indem sie reden, was sich nicht geziemt.

14. Ich will nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben der Lästerung halber;

15. denn schon haben sich etliche abgewandt, dem Satan nach.

16. Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hülfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hülfe leiste, die wirklich Witwen sind.

17. Die Ältesten, welche wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten in Wort und Lehre.

18. Denn die Schrift sagt: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden", und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert".

19. Wider einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen.

20. Die da sündigen, überführe vor allen, auf daß auch die übrigen Furcht haben.

21. Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christo Jesu und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge ohne Vorurteil beobachtest, indem du nichts nach Gunst tust.

22. Die Hände lege niemand schnell auf und habe nicht teil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch.

23. Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins willen.

24. Von etlichen Menschen sind die Sünden vorher offenbar und gehen voraus zum Gericht, etlichen aber folgen sie auch nach.

25. Desgleichen sind auch die guten Werke vorher offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.

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