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Hesekiel 44:19-26 Elberfelder 1871 (ELB71)

19. Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volke, so sollen sie ihre Kleider, in welchen sie gedient haben, ausziehen in die heiligen Zellen niederlegen, und sollen andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen.

20. Und sie sollen weder ihr Haupt kahl scheren, noch auch das Haar frei wachsen lassen; sie sollen ihr Haupthaar schneiden.

21. Und kein Priester soll Wein trinken, wenn sie in den inneren Vorhof gehen.

22. Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen; sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel und die Witwe, welche von einem Priester Witwe geworden ist, mögen sie nehmen.

23. Und sie sollen mein Volk den Unterschied lehren zwischen Heiligem und Unheiligem, und sollen ihm den Unterschied kundtun zwischen Unreinem und Reinem.

24. Und über Streitsachen sollen sie zum Gericht dastehen, nach meinen Rechten sollen sie richten; und sie sollen meine Gesetze und meine Satzungen bei allen meinen Festen beobachten und meine Sabbathe heiligen.

25. Und keiner soll zu dem Leichnam eines Menschen gehen, daß er unrein werde; nur allein wegen Vater und Mutter, und wegen Sohn und Tochter, wegen eines Bruders und wegen einer Schwester, die keines Mannes gewesen ist, dürfen sie sich verunreinigen.

26. Und nach seiner Reinigung soll man ihm sieben Tage zählen;

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