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Hesekiel 43:20-23 Elberfelder 1871 (ELB71)

20. Und du sollst von seinem Blute nehmen und es an seine vier Hörner tun und an die vier Ecken der Umwandung und an das Gesims ringsum; und so sollst du ihn entsündigen und Sühnung für ihn tun.

21. Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen, und man soll ihn an dem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen.

22. Und am zweiten Tage sollst du einen Ziegenbock ohne Fehl zum Sündopfer darbringen; und man soll den Altar entsündigen, so wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat.

23. Wenn du das Entsündigen vollendet hast, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl und einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh darbringen:

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