Altes Testament

Neues Testament

5. Mose 17:6 Elberfelder 1871 (ELB71)

Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 5. Mose 17

Blick 5. Mose 17:6 in Kontext