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4. Mose 9:12-20 Elberfelder 1871 (ELB71)

12. sie sollen nichts davon übriglassen bis an den Morgen, und sollen kein Bein an ihm zerbrechen; nach allen Satzungen des Passah sollen sie es feiern.

13. Der Mann aber, der rein und nicht auf dem Wege ist, und es unterläßt, das Passah zu feiern, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; denn er hat die Opfergabe Jehovas nicht zur bestimmten Zeit dargebracht; selbiger Mann soll seine Sünde tragen.

14. Und wenn ein Fremdling bei euch weilt und dem Jehova Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremdling als auch für den Eingeborenen des Landes.

15. Und an dem Tage, da die Wohnung aufgerichtet wurde, bedeckte die Wolke die Wohnung des Zeltes des Zeugnisses; und am Abend war es über der Wohnung wie das Ansehen eines Feuers bis an den Morgen.

16. So war es beständig: die Wolke bedeckte sie, und des Nachts war es wie das Ansehen eines Feuers.

17. Und so wie die Wolke sich von dem Zelte erhob, brachen danach die Kinder Israel auf; und an dem Orte, wo die Wolke sich niederließ, daselbst lagerten sich die Kinder Israel.

18. Nach dem Befehl Jehovas brachen die Kinder Israel auf, und nach dem Befehl Jehovas lagerten sie sich; alle die Tage, da die Wolke auf der Wohnung ruhte, lagerten sie.

19. Und wenn die Wolke viele Tage auf der Wohnung verweilte, so warteten die Kinder Israel der Hut Jehovas und brachen nicht auf.

20. Und geschah es, daß die Wolke wenige Tage auf der Wohnung war, nach dem Befehl Jehovas lagerten sie sich-und nach dem Befehl Jehovas brachen sie auf.

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