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4. Mose 5:21-31 Elberfelder 1871 (ELB71)

21. und zwar soll der Priester das Weib beschwören mit dem Schwure des Fluches, und der Priester soll zu dem Weibe sagen-:So mache dich Jehova zum Fluche und zum Schwure in der Mitte deines Volkes, indem Jehova deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen mache,

22. und es komme dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch schwellen und die Hüfte schwinden zu machen! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!

23. Und der Priester soll diese Flüche in ein Buch schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit auslöschen;

24. und er soll das Weib das fluchbringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit das fluchbringende Wasser in sie komme zur Bitterkeit.

25. Und der Priester nehme aus der Hand des Weibes das Speisopfer der Eifersucht und webe das Speisopfer vor Jehova und bringe es zum Altar;

26. und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer als dessen Gedächtnisteil und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er das Weib das Wasser trinken lassen.

27. Und hat er sie das Wasser trinken lassen, so wird es geschehen, wenn sie sich verunreinigt und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, daß das fluchbringende Wasser in sie kommen wird zur Bitterkeit, und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden; und das Weib wird zum Fluche werden in der Mitte ihres Volkes.

28. Wenn aber das Weib sich nicht verunreinigt hat und rein ist, so wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen.

29. Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn ein Weib, unter ihrem Manne seiend, ausschweift und sich verunreinigt,

30. oder wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, so soll er das Weib vor Jehova stellen, und der Priester soll ihr tun nach diesem, ganzen Gesetz.

31. Und der Mann wird frei sein von Schuld selbiges Weib aber soll ihre Missetat tragen.

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