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4. Mose 15:16-25 Elberfelder 1871 (ELB71)

16. Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt.

17. Und Jehova redete zu Mose und sprach:

18. Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, wohin ich euch bringen werde,

19. so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brote des Landes esset, so sollt ihr Jehova ein Hebopfer heben:

20. als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, also sollt ihr dieses heben.

21. Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr Jehova ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern.

22. Und wenn ihr aus Versehen sündiget und nicht tut alle diese Gebote, die Jehova zu Mose geredet hat,

23. alles, was Jehova euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da Jehova Gebote gab, und fernerhin bei euren Geschlechtern,

24. so soll es geschehen, wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren als Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova, nebst seinem Speisopfer und seinem Trankopfer, nach der Vorschrift, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.

25. Und der Priester soll Sühnung tun für die ganze Gemeinde der Kinder Israel, und es wird ihnen vergeben werden; denn es war eine Sünde aus Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer dem Jehova, und ihr Sündopfer vor Jehova gebracht wegen ihrer Sünde aus Versehen.

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