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3. Mose 14:1-8 Elberfelder 1871 (ELB71)

1. Und Jehova redete zu Mose und sprach:

2. Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;

3. und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,

4. so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.

5. Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.

6. Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;

7. und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.

8. Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

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