Altes Testament

Neues Testament

2. Mose 23:18-30 Elberfelder 1871 (ELB71)

18. Du sollst nicht das Blut meines Schlachtopfers zu Gesäuertem opfern; und nicht soll das Fett meines Festes über Nacht bleiben bis an den Morgen.

19. Das erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen. -Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

20. Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, um dich auf dem Wege zu bewahren und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe.

21. Hüte dich vor ihm und höre auf seine Stimme und reize ihn nicht; denn er wird eure Übertretung nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm.

22. Doch wenn du fleißig auf seine Stimme hörst und alles tust, was ich sagen werde, so werde ich deine Feinde befeinden und deine Dränger bedrängen.

23. Denn mein Engel wird vor dir hergehen und wird dich bringen zu den Amoritern und den Hethitern und den Perisitern und den Kanaanitern, den Hewitern und den Jebusitern; und ich werde sie vertilgen.

24. Du sollst dich vor ihren Göttern nicht niederbeugen und ihnen nicht dienen, und du sollst nicht tun nach ihren Taten; sondern du sollst sie ganz und gar niederreißen und ihre Bildsäulen gänzlich zerbrechen.

25. Und ihr sollt Jehova, eurem Gott, dienen: so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich werde Krankheit aus deiner Mitte entfernen.

26. Keine Fehlgebärende und Unfruchtbare wird in deinem Lande sein; die Zahl deiner Tage werde ich voll machen.

27. Meinen Schrecken werde ich vor dir hersenden und alle Völker verwirren, zu denen du kommst, und dir zukehren den Rücken aller deiner Feinde.

28. Und ich werde die Hornisse vor dir hersenden, daß sie vor dir vertreibe die Hewiter, die Kanaaniter und die Hethiter.

29. Nicht in einem Jahre werde ich sie vor dir vertreiben, damit nicht das Land eine Wüste werde, und das Getier des Feldes sich wider dich mehre.

30. Nach und nach werde ich sie vor dir vertreiben, bis daß du fruchtbar bist und das Land besitzest.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 2. Mose 23