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2. Mose 12:18-25 Elberfelder 1871 (ELB71)

18. Im ersten Monat, am 14. Tage des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tage des Monats, am Abend.

19. Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isset, selbige Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremdling oder Eingeborener des Landes.

20. Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen.

21. Und Mose rief alle Ältesten Israels und sprach zu ihnen: Greifet und nehmet euch Kleinvieh nach euren Familien und schlachtet das Passah;

22. und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut, das in dem Becken ist, und streichet von dem Blute, das in dem Becken ist, an die Oberschwelle und an die beiden Pfosten; ihr aber, keiner von euch soll zur Türe seines Hauses hinausgehen bis an den Morgen.

23. Und Jehova wird hindurchgehen, die Ägypter zu schlagen; und sieht er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten, so wird Jehova an der Tür vorübergehen und wird dem Verderber nicht erlauben, in eure Häuser zu kommen, um zu schlagen.

24. Und ihr sollt dieses beobachten als eine Satzung für dich und deine Kinder ewiglich.

25. Und es soll geschehen, wenn ihr in das Land kommet, das Jehova euch geben wird, so wie er geredet hat, so sollt ihr diesen Dienst beobachten.

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