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1. Timotheus 5:6-17 Albrecht NT und Psalmen (GANTP)

6. Eine Witwe aber, die ein ausschweifendes Leben führt, ist bei lebendigem Leib tot.

7. Dies schärfe ihnen ein, damit man ihnen nicht vorwerfen könne!

8. Sorgt ein Hausvater nicht für seine Hausgenossen und namentlich nicht für seine nächsten Verwandten, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Heide.

9. Eine Witwe darf nur dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Sie muß eines Mannes Ehefrau gewesen sein

10. und sich durch gute Werke ein ehrenvolles Zeugnis erworben haben. Dahin gehört, daß sie Kinder großgezogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten geholfen, kurz, sich an allen möglichen Liebeswerken beteiligt hat.

11. Jüngere Witwen weise ab! Denn wenn sie im Widerspruch mit dem Dienst Christi von Liebeslust gereizt werden, so wollen sie (wieder) heiraten.

12. Damit setzen sie sich dann aber dem Vorwurf aus, daß sie ihr früher gegebenes Wort gebrochen haben.

13. Zugleich gewöhnen sie sich daran, in trägem Nichtstun von Haus zu Haus zu laufen; und nicht nur das, sondern bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier führen sie auch ungehörige Reden.

14. Darum halte ich's für ratsam, daß jüngere Witwen (wieder) heiraten, Kinder gebären und das Hauswesen besorgen, so daß sie den Widersachern keinen Anlaß zu übler Nachrede geben.

15. Denn manchen haben sich schon vom rechten Weg abgewandt und sind dem Satan nachgefolgt.

16. Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne.

17. Die Ältesten, die als Vorsteher Tüchtiges leisten, ganz besonders solche, die sich's bei der Predigt und Belehrung (der Gemeinde) sauer werden lassen, die sollen durch eine doppelte Gabe geehrt werden.

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