Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.