1. Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen; du sollst deine Hand nicht dem Gesetzlosen reichen, um ein ungerechter Zeuge zu sein.
2. Du sollst der Menge nicht folgen zum Übeltun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich der Menge nach neigest, das Recht zu beugen.
3. Und den Armen sollst du in seinem Rechtsstreit nicht begünstigen. -